, V/125, VI/863 f.). Der Beschuldigte handelte zielgerichtet und überlegt, wovon insbesondere auch die von ihm gefälschten Lohnabrechnungen verschiedener angeblicher Arbeitgeber zeugen (Akten S 09 200 pag. IV/13 f., IV/125 f., IV/143, IV/191 f., IV/221 und IV/261 f.). Er verfügte über die kognitiven Fähigkeiten, Urkunden zu fälschen und zielgerichtet zu verwenden. Er konnte sich in der Öffentlichkeit bewegen, Verrichtungen vornehmen und mit Behörden und anderen Akteuren verkehren. Am 30. August 2004 sprach er unter falschem Namen bei der Niederlassung der AD.________ (Bank) in AE.________ vor und unterschrieb eine Generalvollmacht, um einem Gesellschafter der