165 ff.). Aktenkundig ist jedoch, dass sich der Beschuldigte genau in dieser Zeit von ca. Ende 2003 bis Frühling 2004 durchaus in guter Form präsentierte: Einen Tag vor der Befragung bei der Taggeldversicherung, am 8. Dezember 2003, stellte er unter falschem Namen einen Kreditantrag bei einer Bank, legte dem Gesuch selber gefälschte Lohnabrechnungen und eine auf seinen Wunsch gefälschte Kopie einer Niederlassungsbewilligung bei und füllte diverse Formulare unter falschem Namen aus. Am 16. Dezember 2003 nahm er in einer Niederlassung der Bank in Bern die so ertrogenen CHF 50'000.00 persönlich unter falschem Namen in Empfang (Akten S 09 200 pag. IV/1 ff.).