Zu den korrekten vorinstanzlichen Erwägungen können deshalb weitere Ergänzungen angebracht werden, welche nachfolgend in chronologischer Reihenfolge wiedergeben werden. Am 9. Dezember 2003 zeigte sich der Beschuldigte anlässlich einer Befragung durch die Taggeldversicherung gegenüber der zuständigen Sachbearbeiterin in schlechtem Zustand, gab etwa an, die Kontrolle über alles zu verlieren, nichts ausser rumsitzen zu können, «Rauch vor den Augen» und Druckschmerzen im Kopf zu haben, wobei es keine Phasen gebe, in denen es ihm besser gehe (pag. 165 ff.).