Kaum aus der Haft entlassen liess sich der Beschuldigte dann im Spital F.________ wegen angeblichem Schwankschwindel behandeln (Ordner Kopien IV-Akten, pag. 347 f.). Dies kurz nachdem er sich am 7.1.2005 beim Sozialdienst der Stadt F.________ gemeldet hat, weil seine Krankentaggelder ausgeschöpft gewesen sind. In der Folge stand der Beschuldigte wiederholt mit den Sozialdiensten in Kontakt (Ordner Kopien Akten Sozialdienst Dossier 3, pag. 280 ff.). Am 8.6.2005 fand bei der IV-Stelle Kanton Bern ein Gespräch zur beruflichen Wiedereingliederung statt, wo sich der Beschuldigte torkelnd, mit schlaffer