Anschliessend wurde der Beschuldigte in Untersuchungshaft versetzt (Ordner Kopien Akten SK Obergericht, pag. 78), woraus er am 21.12.2004 wieder entlassen worden ist (Ordner Kopien Akten SK Obergericht, pag. 93). Anlässlich der Befragung vom 21.12.2004 gab der Beschuldigte sodann an, dass er ein Haus in Kosovo besitze, welches saniert worden sei. Dabei gab er implizit zu, dass er während der Sanierungszeit in den Kosovo gereist sei (Ordner Kopien Akten SK Obergericht, pag. 93 Z. 423 ff.). Die durchgeführten, relativ umfangreichen Befragungen gaben offenbar keinen Grund für besondere Anmerkungen zur gesundheitlichen Situation des Beschuldigten.