(Ordner Kopien IV-Akten, pag. 350 ff., insb. 256 f. [recte: 356 f.]) – während rund vier Stunden einlässlich von der Polizei einvernommen. Die Befragung konnte ohne Übersetzer durchgeführt werden (das Protokoll enthält unter dem Punkt Muttersprache gar den Hinweis "albanisch, spricht gut deutsch" [Ordner Kopien Akten SK Obergericht, pag. 54]). Dabei hat der Beschuldigte geschildert, wie er im Deliktszeitraum von 2003 und 2004 vorgegangen ist.