Im Zusammenhang mit dem Strafverfahren GK X F.________ S 09 200 betreffend Betrug, Urkundenfälschung, Fälschen von Ausweisen wurde der Beschuldigte am 22.9.2004 – und damit rund sechs Wochen nach der Untersuchung durch Dr. S.________, wo der Beschuldigte angeblich Mühe hatte, die Fragen von Dr. S.________ zu verstehen nachdem er sich zuvor in unverwertbarer Weise geäussert habe und einerseits einen taumelnden Gang an den Tag legte, andererseits in einem unbeobachtet geglaubten Moment sich aber beschwerdefrei bewegt habe (Ordner Kopien IV-Akten, pag.