Auch geht aus den Akten hervor, dass er entgegen eigener Beteuerungen wiederholt und teilweise über weite Strecken Auto gefahren ist. Unter anderem aufgrund der Vorbringen des Beschuldigten ist darauf etwas näher einzugehen (E. 13.2.2 unten), bevor noch weitere Aspekte zu behandeln sind (E. 13.2.3 unten).