Zu den weiteren Hinweisen in den Akten Die Befunde gemäss den Gutachten widerspiegeln sich auch in verschiedenster Weise im in den Akten dokumentierten Verhalten des Beschuldigten und erfahren dadurch weitere Bestätigung. Aufschlussreich erweisen sich in diesem Zusammenhang vor allem die Verhaltensweisen, die der Beschuldigte in behördlichen Verfahren, bei denen es nicht um die Berentung ging, an den Tag legte (E. 13.2.1 unten). Auch geht aus den Akten hervor, dass er entgegen eigener Beteuerungen wiederholt und teilweise über weite Strecken Auto gefahren ist.