Dr. K.________ brachte mit der Schlafapnoe zwar eine neue mögliche Ursache ins Spiel, setzte das Bestehen einer psychiatrischen Erkrankung (mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit) während der Deliktszeit aber voraus, was den gutachterlichen Schlüssen widerspricht. Darüber hinaus kann bereits an dieser Stelle erwähnt werden, dass auch wenn beim Beschuldigten aktuell das Schlafapnoesyndrom im Vordergrund stehen sollte – oder wie er es selbst formulierte, «die stärkste Diagnose» sei (pag.