Gestützt auf das FPD-Gutachten gilt dies zunächst für die Zeit vom 2. Juli 2003 bis zum 26. August 2004 sowie im Jahr 2009. Dass dies auch dazwischen und für den Rest der vorliegend angeklagten Deliktszeit (vom 7. Oktober 2002 bis zum 4. Mai 2011) nicht anders gewesen sein kann, drängt sich nicht nur aufgrund der gutachterlichen Erkenntnisse auf, sondern ergibt sich auch aus den weiteren Hinweisen im Verhalten des Beschuldigten, die näher zu erörtern sind (E. 13.2.1 unten).