_ hatte in seinem Gutachten eine Diskrepanz zwischen dem subjektiven Krankheitsverständnis und der diagnostischen Beurteilung festgestellt und war zum Schluss gekommen, dass die diagnostischen Kriterien für eine PTBS nicht vorlägen (pag. 160). Insgesamt überzeugen der Untersuchungsbericht und das FPD-Gutachten in allen Teilen. Sie vermitteln ein umfassendes und zuverlässiges Bild über die physische und psychische Gesundheit des Beschuldigten während der vorliegenden Deliktszeit und widerlegen die früheren Berichte und Gutachten, welche zur Gewährung und Beibehaltung der Taggeld-, Renten- und Ergänzungsleistungen geführt hatten.