Den Gutachtern war dabei sehr wohl bewusst, dass sie mit ihrem Schluss den früheren Einschätzungen von Gutachtern und behandelnden Ärzten widersprachen. Dennoch liessen sie sich dadurch nicht von ihrer klaren Einschätzung abbringen, was dafür spricht, dass sie sich ihrer medizinischen Diagnose sicher waren. Dabei setzten sie sich eingehend mit den früheren Einschätzungen auseinander und begründeten schlüssig und nachvollziehbar, wie es zu abweichenden Diagnosen kommen konnte. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass es entgegen der Verteidigung keineswegs so war, dass nicht schon vorher gewisse Zweifel an den Schilderungen des Beschuldigten bestanden hatten.