Insbesondere setzten sich die Gutachterinnen nicht über Widersprüche hinweg, sondern befassten sich ausführlich und sorgfältig mit den abweichenden Einschätzungen anderer Ärzte und zeigte nachvollziehbar auf, wie es zu diesen – oft auch untereinander widersprüchlichen – Diagnosen gekommen sein könnte. Soweit die Verteidigung geltend macht, der Schluss, es liege keine körperliche Erkrankung vor, stehe einer Psychiaterin nicht zu, ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei beiden beteiligten Gutachterinnen um erfahrene Ärztinnen handelt, woran die psychiatrische und