VI/541). Dem Gutachten liegt ein breites Fundament an Informationen vor allem aus den damaligen Strafakten und den umfassenden Untersuchungen des Beschuldigten zugrunde. Das Gutachten erweist sich als schlüssig, klar und vollständig. Insbesondere setzten sich die Gutachterinnen nicht über Widersprüche hinweg, sondern befassten sich ausführlich und sorgfältig mit den abweichenden Einschätzungen anderer Ärzte und zeigte nachvollziehbar auf, wie es zu diesen – oft auch untereinander widersprüchlichen – Diagnosen gekommen sein könnte.