Ihr Ehemann war ein Serbe, das habe ich auch gehört.») vermögen keine Zweifel an der Objektivität der Expertinnen zu begründen (und sprechen für sich). Aus dem Gutachten geht hervor, dass dieses auf umfassenden und gründlichen Untersuchungen fusst, welche auch detailliert schriftlich festgehalten wurden. Unter der Leitung von Dr. X.________ war der Beschuldigte am 5., 7. und 19. Mai 2009 während insgesamt viereinhalb Stunden körperlich und psychiatrisch untersucht worden. Zudem hatten weitere Untersuchungen stattgefunden, so eine psycholo- gisch-diagnostische Zusatzuntersuchung durch Dr. phil. Z.________ (vgl. Akten S 09 200 pag.