26 gnostischen Beurteilung des Zustands imstande und legte diese Einschätzung nachvollziehbar dar. Dass Prof. Dr. E.________ dafür auf das Einholen fremdanamnetischer Angaben und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte gänzlich verzichtet hatte, vermag die Aussagekraft des Berichts zwar etwas zu relativieren, schliesst aber die Beweiseignung der Einschätzung nicht aus.