Jedenfalls bestehen keine Anhaltspunkte, dass Prof. Dr. E.________ die Untersuchung entgegen seines fachlichen Ermessens unsachgemäss oder unvollständig durchgeführt hat. Er sah sich dann auch gestützt auf die Untersuchung und die ihm vorliegenden umfangreichen vor allem medizinischen Akten zu einer sicheren dia-