632, Z. 27). Dass die Untersuchung – unbesehen dessen, wie lange sie genau gedauert hatte – im Verhältnis zur Gesamtdauer der vorangegangenen Untersuchungen der verschiedenen Ärzte im Zusammenhang mit den Versicherungsverfahren deutlich kürzer ausgefallen war, liegt auf der Hand, führt aber keineswegs dazu, dass die Qualität und Beweiseignung des Untersuchungsberichts insgesamt infrage zu stellen wäre. Aus dem Untersuchungsbericht geht hervor, dass am 30. Juni 2010 eine ausführliche und umfassende Anamnese zu den aktuellen Beschwerden, zur aktuellen Lebenssituation, zum Tagesablauf am Vortag der Untersuchung, zur Familie und der Biografie sowie zur Arbeit stattgefunden hat (pag.