24 auf die subjektiven Angaben des Patienten zu seinen Beschwerden und Einschränkungen angewiesen. Dies gilt in besonderem Masse für die behandelnden Ärzte. Sie stehen in einem Vertrauensverhältnis zum Patienten und handeln (auch) in dessen Interesse, sodass der Wahrheitsgehalt der Beschwerdeschilderungen nicht ständig infrage gestellt, sondern gestützt auf das Geschilderte der Versuch einer diagnostischen Einordnung unternommen wird (vgl. auch die Aussagen von Prof. Dr. E.________ auf pag. 633, Z. 39–45; pag. 634, Z. 3–7). Insofern nimmt Prof. Dr. E.____