Allgemein seien bei früheren Begutachtungen (etwa durch Dr. S.________ 2004 oder das PZM 2006) die subjektiven Angaben und das bisweilen groteske Verhalten des Beschuldigten in keiner Art und Weise einer kritischen Überprüfung unterzogen und die Möglichkeiten einer Aggravation oder Simulation nicht diskutiert worden. Dass es so zu Fehldiagnosen verschiedener Ärzte gekommen sein kann, erscheint plausibel, denn in Fällen wie dem vorliegenden ist ein Arzt mangels organisch nachweisbarer pathologischer Befunde in hohem Masse