Auch hat er sich mit der Frage befasst, aus welchen Gründen die medizinischen Fachpersonen zu anderen Ergebnissen gekommen sein könnten. So bemängelte er etwa, dass Widersprüchen im Verhalten des Beschuldigten oder etwa dem unauffälligen klinischen Befund (Psychostatus) der psychiatrischen Dienste des Spitals F.________ bei der konsiliarischen Untersuchung vom 14. Januar 2005 nicht genügend nachgegangen worden sei. Allgemein seien bei früheren Begutachtungen (etwa durch Dr. S._____