Seine Krankheit sei nicht immer gleich gewesen. Wenn er sich gut gefühlt habe, sei er mit dem Auto zum Arzt gefahren. Was Herr D.________ geschrieben habe, sei eine Lüge. Auf Ergänzungsfragen der Verteidigung gab er an, seine Frau und teilweise auch der Sohn seines Bruders, der auch dabei gewesen sei, seien (nach Ancona) gefahren (pag. 627). Vor der Kammer wurde er am 1. Mai 2018 nochmals befragt (pag. 844 ff.). Zu seinen Sprachkenntnissen gab er im Dialekt an, er verstehe Berndeutsch, er habe eine Schweizer Frau gehabt, bei Kompliziertem benötige er aber einen Übersetzer. Hochdeutsch könne er aber nicht (pag. 844, Z. 19–35).