Zu Beginn der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 13. März 2014 gab der Beschuldigte an, keine Übersetzung zu benötigen («Nein. Ich verstehe Sie gut.», pag. 384, Z. 1–2). In der weiteren Befragung bestritt er die Vorwürfe. Dabei führte er zu seinem Zustand zusammengefasst aus, er sei krank und habe seit ca. 2002 psychische Probleme, könne nicht mehr ruhig sein, nicht mehr schlafen. In der Nacht erlebe er die Leute von dem Kriegsmassaker, bei dem er dabei gewesen sei und Aufnahmen gemacht habe. Er sehe die Bilder immer wieder (pag. 385, Z. 35, Z. 47–53). Manchmal gehe es ihm für ein paar Tage besser, dann wieder nicht (pag. 386, Z. 54; vgl. pag. 395, Z. 407–414).