Am 3. Juli 2009 habe er festgestellt, dass der Beschuldigte selbständig und ohne erkennbare körperliche Einschränkungen mit seinem Fahrzeug zur Arztpraxis von Dr. I.________ und danach zu einer Apotheke gefahren sei, was teilweise durch Filmaufnahmen belegt ist (vgl. DVD auf pag. 106). Am nächsten Tag habe er den Beschuldigten um 4:45 Uhr beim Autoverlad in Kandersteg als Lenker eines dunkelgrünen Mercedes mit einer weiblichen Person (Beifahrersitz) und mehreren Kindern festgestellt.