zusammenfassend fest (pag. 33 ff.). Aus der Überwachung liegen sodann zwei DVDs mit einzelnen Filmsequenzen vor (pag. 106 f.). Gemäss dem Bericht habe er, Zeuge D.________, den Beschuldigten am ersten Tag nicht feststellen können. Am 3. Juli 2009 habe er festgestellt, dass der Beschuldigte selbständig und ohne erkennbare körperliche Einschränkungen mit seinem Fahrzeug zur Arztpraxis von Dr. I.________ und danach zu einer Apotheke gefahren sei, was teilweise durch Filmaufnahmen belegt ist (vgl. DVD auf pag.