12.3 Beweissicherung vor Ort und Einvernahme des Zeugen D.________ Wie bereits zur Sprache gekommen ist, wurde im Anfangs 2009 eingeleiteten Revisionsverfahren betreffend die IV-Rente des Beschuldigten auch eine Observation durchgeführt (sog. Beweissicherung vor Ort). Im Bericht vom 12. März 2010 hielt der mit den Observationen beauftragte D.________ seine Ermittlungen und Feststellungen aus den fünf Tagen, an denen er den Beschuldigten überwacht hatte (1., 3. und 4. Juli 2009 sowie am 11. September 2009 und 24. Februar 2010) zusammenfassend fest (pag.