Am 6. April 2018 stellte die Strafklägerin eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung des Beschuldigten in Aussicht und hielt ihre Fragen an die Gutachterstelle fest (pag. 794 f., unter anderem mit der Frage, ob sich der Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit verglichen mit der Situation zum Zeitpunkt der Verfügung vom 18. Januar 2011 wesentlich verändert haben). 12.3 Beweissicherung vor Ort und Einvernahme des Zeugen D.__