E. 13.1.1 unten). Weiter liegt ein vom Beschuldigten eingereichter Bericht eines Spitals in Pristina vom 2. Mai 2000 über eine angebliche Spitalbehandlung am 1. April 2000 vor (pag. 409, Übersetzung pag. 411). Der Beschuldigte hat zudem im erst- und oberinstanzlichen Verfahren weitere medizinische Berichte und Atteste seiner seither behandelnden Ärzte eingereicht, die jeweils zu den Akten erkannt wurden. In den entsprechenden Berichten von Dr. med. J.________ (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie), bei welchem der Beschuldigte offenbar seit März 2015 in regelmässiger ambulanter psychiatrischer Behandlung ist (ärztlich-psychiatrischer Verlaufsbericht vom 27. Februar 2016 [pag.