VI/541; vgl. zu FPD- Gutachten E. 13.1.2 unten). - RAD-Untersuchungsbericht von Prof. Dr. med. E.________ (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie) vom 4. November 2011 (pag. 64 ff.). Darin hielt der Gutachter, nachdem er den Beschuldigten am 30. Juni 2010 untersucht hatte, fest, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine psychiatrische Erkrankung, sondern ein artifizielles Verhalten vorliege (pag. 72). Prof. Dr. E.________ wurde in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu seinem Bericht als Zeuge befragt (pag. 629 ff.; vgl. zum Untersuchungsbericht und den Aussagen von Prof. Dr. E.________ E. 13.1.1 unten).