(Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie), vom 17. Juni 2009 (Akten S 09 200 pag. VI/487 ff.). Gemäss den Angaben im Gutachten war der Beschuldigte in diesem Zusammenhang am 5., 7. und 19. Mai 2009 insgesamt während viereinhalb Stunden psychiatrisch und körperlich untersucht worden. Weiter hatten auch psychologisch-diagnostische und somatische Zusatzuntersuchungen (MRI des Schädels, Blutentnahme) stattgefunden. Die Gutachterinnen hielten zur Beschwerdeschilderung des Beschuldigten fest, diese gäbe deutliche Hinweise auf Aggravation bis hin zur zielorientierten Darstellung von Krankheitsbeschwerden.