(nachfolgend: Taggeldversicherung) (pag. 174), in welchem unter anderem ein depressives Zustandsbild diagnostiziert und eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit attestiert wird. Das Leiden bestehe seit 1999, der Beschuldigte habe schreckliche Bilder im Kosovo erlebt. Die Krankheit sei im Oktober 2002 ausgebrochen. Im Arztbericht vom 18. August 2004 relativierte Dr. P.________ seine Angaben dadurch, dass er angab, der Beschuldigte komme nur notfallmässig zu ihm zur Behandlung, er kenne ihn nicht gut und könne keine guten Angaben machen (vgl. Kopien IV-Akten pag. 365).