12. Beweismittel 12.1 Beigezogene Akten Nebst drei Hauptbänden (2 Bände Vorakten PEN 16 292, 1 Band SK 17 328) liegen der Kammer zur Urteilsfindung weitere separat paginierte Aktenbände vor. Es handelt sich dabei vor allem um edierte Akten von Sozialversicherungs- und Sozialbehörden, welche in Kopie abgelegt wurden. Konkret wurden folgende Akten beigezogen: - IV-Akten betreffend den Beschuldigten (Versicherten-Nr. ________) bis zum 24. Januar 2014 (nachfolgend: Kopien IV-Akten; vgl. Verfügungen der Staatsanwaltschaft vom 30. Januar 2012 [Kopien IV-Akten pag.