Weiter sind die zeitlichen und örtlichen Abläufe und Darstellungen in der Anklageschrift, insbesondere die dort ausführlich und im Einzelnen aufgeführten Kontakte mit verschiedenen Ärzten (ärztliche Untersuchungen, Spitalaufenthalte, Begutachtungen), Sachbearbeiter von Sozialversicherungs- und Sozialbehörden sowie mit weiteren Personen (damalige Rechtsanwältin), unbestritten geblieben. Kern des bestrittenen Sachverhalts ist demgegenüber, ob die bei diesen Kontakten gegenüber den in der Anklageschrift aufgeführten Personen gemachten Aussagen zutrafen oder ob der Beschuldigte seinen Gesundheitszustand tatsachenwidrig an-