Weiter sind die zeitlichen und örtlichen Abläufe und Darstellungen in der Anklageschrift, insbesondere die dort ausführlich und im Einzelnen aufgeführten Kontakte mit verschiedenen Ärzten (ärztliche Untersuchungen, Spitalaufenthalte, Begutachtungen), Sachbearbeiter von Sozialversicherungs- und Sozialbehörden sowie mit weiteren Personen (damalige Rechtsanwältin), unbestritten geblieben.