Mit Verfügung vom 5.8.2009 wurde dem Beschuldigten rückwirkend ab dem 1.1.2004 Ergänzungsleistungen gewährt, welche für die Zeit vom 1.10.2004 bis zum 31.8.2007 mit bereits geleisteten Zahlungen des Sozialdienstes der Stadt F.________ verrechnet wurden (Ordner rot, Ausgleichskasse Kanton Bern, pag. 76 ff.). Mit Verfügung vom 18.1.2011 wurde die Invalidenrente des Beschuldigten mangels Invalidität im Sinne des Gesetzes rückwirkend per 1.7.2009 aufgehoben. Die zu viel ausgerichteten Beträge wurden mit Verfügungen vom 21.1.2011 und 15.2.2011 zurückgefordert.