Im Rahmen dieses Verfahrens fand u.a. eine sogenannte Beweissicherung vor Ort (BvO) inkl. Überwachung in Kosovo (H.________ Monitoring Mandate) und eine Begutachtung durch den Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) statt. Mit Verfügung vom 5.8.2009 wurde dem Beschuldigten rückwirkend ab dem 1.1.2004 Ergänzungsleistungen gewährt, welche für die Zeit vom 1.10.2004 bis zum 31.8.2007 mit bereits geleisteten Zahlungen des Sozialdienstes der Stadt F.________ verrechnet wurden (Ordner rot, Ausgleichskasse Kanton Bern, pag.