11. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Den unbestrittenen Rahmensachverhalt hat die Vorinstanz zutreffend wie folgt zusammengefasst (pag. 667, S. 5 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Dem Beschuldigten wurde per Ende Dezember 2002 das befristete Arbeitsverhältnis bei der M.________AG gekündigt. Der Beschuldigte meldete sich bei seinem Arbeitgeber krank. Vom 2.12.2002 bis zum 16.11.2004 erhielt der Beschuldigte von der G.________, Kollektivkrankenversicherung der M.________AG, ein Krankentaggeld zugesprochen (Band I, pag.