So bestanden im Dezember 2009, nicht lange nachdem die Republik Kosovo von der Schweiz am 27. Februar 2008 als selbständiger Staat anerkannt worden war, noch keine beidseitig unterzeichneten völkerrechtlichen Verträge betreffend Rechtshilfe oder polizeiliche Zusammenarbeit. Weiter hat als höchst unsicher und eher unwahrscheinlich zu gelten, ob und inwieweit einzelne für die Republik Serbien geltenden Abkommen anwendbar blieben, da der Kosovo mit seiner Unabhängigkeitserklärung seine (völker-)rechtliche Identität mit Serbien grundsätzlich aufgegeben hatte (vgl. ausführlich dazu BGE 139 V 263).