(Inkrafttreten am 15. Juli 2015). Für den hier relevanten Zeitpunkt – die Beobachtungen begannen im Dezember 2009 – sind indes keine rechtlichen Grundlagen ersichtlich, gestützt auf welche eine rechtshilfeweise Durchführung der Ermittlungen im Kosovo möglich gewesen wäre. So bestanden im Dezember 2009, nicht lange nachdem die Republik Kosovo von der Schweiz am 27. Februar 2008 als selbständiger Staat anerkannt worden war, noch keine beidseitig unterzeichneten völkerrechtlichen Verträge betreffend Rechtshilfe oder polizeiliche Zusammenarbeit.