Der blosse Hinweis der Vorinstanz, rechtshilfeweise Ermittlungen seien grundsätzlich auch im Kosovo möglich, greift zu kurz. Ob dies inzwischen gestützt auf das von der Vorinstanz in diesem Zusammenhang genannte Übereinkommen (Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kosovo über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität vom 6. November 2013 [SR 0.360.475.1]) der Fall ist, muss hier nicht näher geklärt werden, denn auch dieser Staatsvertrag war im Zeitpunkt der Observation noch nicht einmal abgeschlossen (Inkrafttreten am 15. Juli 2015).