14 9.2 Bericht über die Observation im Kosovo (pag. 45 ff., 107) Der Bericht über die im Kosovo gemachten Beobachtungen und Ermittlungen der Firma H.________ ist weder mit einem Datum versehen noch wird darin darauf hingewiesen, wer dessen Urheber ist oder wer die entsprechenden Feststellungen vor Ort gemacht haben soll. Mit Blick auf die Verwertbarkeit als Beweismittel erweist sich aber schon das Erfordernis, dass die Beweismassnahme durch die Strafverfolgungsbehörden rechtmässig hätte durchgeführt werden können, als zweifelhaft.