Vor allem wurde der Beschuldigte in jenem Verfahren forensischpsychiatrisch begutachtet. Am 17. Juni 2009 lag das entsprechende Gutachten des Forensisch-Psychiatrischen Diensts (FPD) der Universität Bern vor. Die beiden Gutachterinnen diagnostizierten eine zielorientierte Darstellung der Beschwerden bzw. Simulation (ICD-10: Z 76.5) und regten eine Überprüfung der IV-Rente an (Akten S 09 200 pag. VI/487 ff. bzw. Ordner Kopien Akten SK Obergericht pag. 102 ff.; vgl. dazu E. 13.1.2 unten).