11 auf die Hilfe von Drittpersonen und auf andauernde Pflege und Überwachung angewiesen zu sein (pag. 29 f.; Kopien IV-Akten pag. 270 f.). Demgegenüber schilderte ein anonymer Anrufer am 4. Mai 2009 gegenüber der Strafklägerin, der Beschuldigte sei gesundheitlich nicht eingeschränkt und in der Lage, zu arbeiten und verschiedenste Kontakte zu pflegen. Der Beschuldigte gehe viel in den Kosovo und betreue dort eine Baustelle mit Arbeitern (Aktennotiz, pag.