637, Z. 15–17). Das Wissen um das unter anderem wegen Betrugs laufende Strafverfahren begründete mithin gewisse Zweifel daran, ob der Beschuldigte (weiterhin) im angegebenen Umfang rentenberechtigt war, sodass zeitnah – und nicht wie ursprünglich vorgesehen, erst im November 2009 (vgl. Kopien IV-Akten pag. 301) – eine Rentenüberprüfung in die Wege geleitet wurde. Im in diesem Rahmen vom Beschuldigten ausgefüllten Formular vom 25. März 2009 gab er unter anderem einen unveränderten Gesundheitszustand und zudem an, bei diversen Lebensverrichtungen