, in: ZStrR 127/2009 S. 232 f.; VETTERLI, Gesetzesbindung im Strafprozess – zur Geltung von Verwertungsverboten und ihrer Fernwirkung nach illegalen Zwangsmassnahmen, in: LBR Band/Nr. 46, S. 370 f.). Innerstaatlich wird die Erhebung von Beweisen in der StPO geregelt. Die StPO enthält Bestimmungen zu verbotenen Beweiserhebungen und zur Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise (Art. 140 und 141 StPO). Die Strafprozessordnung regelt nur die Erhebung von Beweisen durch die staatlichen Strafbehörden (vgl. Art.