7. Zur Frage der Rechtmässigkeit der Observation Der EGMR hielt im Urteil Vukota-Bojic gegen Schweiz vom 18. Oktober 2016 (endgültig am 18. Januar 2017) fest, die von einer Unfallversicherung in Auftrag gegebene Observation eines Versicherten stelle einen Eingriff in das Recht auf Privatleben nach Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) dar. Der Gerichtshof erkannte, solche Eingriffe seien grundsätzlich möglich, bedürften jedoch einer klaren gesetzlichen Grundlage. Die dazu in der Schweiz bestehenden Rechtsgrundlagen (Art.