Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte zu deren Beginn, den Beweisantrag des Beschuldigten auf Erstellung eines neuen medizinischen Gutachtens sei abzuweisen (pag. 835). Mit mündlich begründeten Beschlüssen vom 1. Mai 2018 wies die Kammer den Beweisantrag auf medizinische Begutachtung (pag. 836) und einen entsprechenden