Nachdem der Beschuldigte ein Schreiben der Strafklägerin vom 6. April 2018 über einen neu vorzunehmende polydisziplinäre medizinische Untersuchung (pag. 794 f.) eingereicht hatte, holte der Verfahrensleiter dazu bei der Strafklägerin das Gesuch (Neuanmeldung) des Beschuldigten vom 10. Oktober 2017 (pag. 805 ff.) sowie die schriftliche Anfrage der Strafklägerin an den Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) vom 13. November 2017 (pag. 815 ff.) ein. Am 1. bis 3. Mai 2018 fand die Berufungsverhandlung statt. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte zu deren Beginn, den Beweisantrag des Beschuldigten auf Erstellung eines neuen medizinischen Gutachtens sei abzuweisen (pag.