Es sei der Bericht von Dr. med. K.________ vom 16. April 2018 zu den Akten zu erkennen und ein neues medizinisches Gutachten über den Beschuldigten zu erstellen, wobei insbesondere das schwere obstruktive Schafapnoesyndrom miteinzubeziehen sei (pag. 770 f.). Mit Verfügung vom 20. April 2018 erkannte der Verfahrensleiter den Bericht von Dr. K.________ vom 16. April 2018 (pag. 772 ff.) zu den Akten und teilte mit, dass über den weiteren Beweisantrag an der Hauptverhandlung entschieden werde (pag. 776 f.). Von Amtes wegen wurden ein aktueller Auszug aus dem Strafregister (pag.